AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 20:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-276434-2026/

Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Realschule Langenzenn - Sanierung und Umbau zur Realschule als Teil vom Schulzentrum

Notice-ID: ted-276434-2026 · Procedure-ID: e54ebec3-0918-41f0-94d0-f1a665b66556

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Fürth
Veröffentlicht
22.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Der Landkreis Fürth beabsichtigt die Generalsanierung, den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums in Langenzenn. Hintergrund der Maßnahme ist die Neuordnung des Schulstandortes: Das Gymnasium wird in einen am selben Standort geplanten Neubau verlagert. Das Bestandsgebäude soll nach dem Umzug des Gymnasiums künftig als Realschule genutzt werden. Hierfür sind umfassende bauliche Anpassungen, funktionale Umstrukturierungen sowie eine technische und energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes vorgesehen. Am Standort entsteht ein gemeinsames Schulzentrum aus Gymnasium (Neubau) und Realschule (Bestandsumbau). In diesem Zusammenhang wird die bestehende Zweifachturnhalle abgebrochen und durch eine neue Fünffachsporthalle ersetzt. Gegenstand der auszuschreibenden Projektsteuerungsleistungen sind ausschließlich die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Generalsanierung, dem Umbau und der Erweiterung der bestehenden Schulgebäude zur Nutzung als Realschule einschließlich aller hierfür erforderlichen technischen, funktionalen und baulichen Anpassungen, sowie der Abbruch der bestehenden Zweifachturnhalle.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).