AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 15:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-276463-2025/

Beschaffung 10 t Leercontainerstapler für das Leercontainerdepot im KV-Terminal im Westhafen

Notice-ID: ted-276463-2025 · Procedure-ID: d7ee78a8-3587-4f43-8c07-01c08a52b903

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Stammdaten

Auftraggeber
BEHALA Berliner Hafen- u. Lagerhausgesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
02.04.2025
Frist (Submission)
19.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42418000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA) ist Logistikdienstleister und betreibt in Berlin an mehreren Standorten Binnenhäfen mit dem dazugehörigen Güterumschlag, der Hafenbahn und die Vermietung von Immobilien (Büro und Lagerhallen). Im Westhafen unterhält die BEHALA für den Umschlag von Seecontainern, die mit der Bahn, dem LKW und dem Schiff transportiert werden, ein KV-Terminal mit zwei schienengeführte Krananlagen und einem Leercontainerdepot, über die die Bahn- und Schiffsabfertigung vorwiegend erfolgt. Zur Unterstützung der zwei im Einsatz befindlichen Containerbrücken sowie als Ausfallreserve soll mit Blick auf die gegenwärtige Erweiterung des KV-Terminals ein neuer Leercontainerstapler beschafft werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).