AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ec873690d-2ac08b47d9544cb5) · Abgerufen am 13.08.2026 03:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-277133-2024/

Abschluß einer Rahmenvereinbarung über Lizenzen der Software Posit /RStudio für die Max-Planck-Gesellschaft

Notice-ID: ted-277133-2024 · Procedure-ID: 257b96e1-4e89-42c7-b0eb-92c82ad26a0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Max Planck Digital Library, München
Veröffentlicht
07.05.2024
Frist (Submission)
12.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
1.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen des Softwarepaketes "Posit Team Advanced" für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihrer assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Subskription eines Basispaketes an Nutzerlizenzen (Posit Workbench Advanced, Posit Connect Advanced, Posit Package Manager) für eine dreijährige Laufzeit, sowie die Abrufmöglichkeit weiterer Pakete an Nutzerlizenzen zu festen Preisen während der Laufzeit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).