AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 19:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-277488-2026/

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 2)

Notice-ID: ted-277488-2026 · Procedure-ID: 4d6aa1f2-ba0e-43e3-9386-8a2c9988d47c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht
23.04.2026
Frist (Submission)
12.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
5.250.000 €

Beschreibung

Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei (2) Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den zwei der folgenden Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Los 1: Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 1) ZIB 14.08 - 9950/25/VV : 1 Los 2: Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 2) ZIB 14.08 - 9950/25/VV : 2 "Umwandlung bestehender Dokumente in barrierefreie Dokumente (Werkleistung), Herstellung neuer barrierefreier Dokumente (Werkleistung), Beratung (Dienstleistung)" Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 2. Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen unter Los 2 wurde ein Schätzwert in Höhe von 5.250.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).