AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Reinigungsdienste – RGE / Rahmenvereinbarungen bzgl. Glasreinigungsarbeiten für kommunale Liegenschaften und Objekte
Stammdaten
- Auftraggeber
- RGE Servicegesellschaft Essen mbH
- Veröffentlicht
- 10.05.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Sonstiges
Beschreibung
Der Auftragnehmer wird in einem regelmäßigen Zyklus Reinigungsleistungen (Fassade, Glasreinigung innen, Glasreinigung außen, Steiger, Entsorgung sowie Sonderreinigungsleistungen) am Essener Rathauses nach den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Spezifikationen erbringen. Weitere Details, u.a. zu konkreten Reinigungsflächen, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht bei der ausgeschriebenen Leistung von einem solchen maximalen Auftragsvolumen aus, welches sich aus dem im Leistungsverzeichnis genannten Flächenmaß und Reinigungszyklus bzw. der daraus ableitbaren Aufgabenstellung ergibt. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken. — Grundsätzlich in regelmäßigen Reinigungszyklen müssen diverse Gebäude und Objekte einer objektspezifi-schen Reinigung unterzogen werden (Glasreinigung ggf. inkl. Steiger, Absperrungen und Osmoseverfahren). Die zu reinigenden Objekte lassen sich kategorisieren in Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Kindergärten. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen jährlichen Auftragsvolumen (bezogen auf Reinigungsflächen) von ca. 303.300m² aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier ange-gebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken. — Grundsätzlich in regelmäßigen Reinigungszyklen müssen diverse Gebäude und Objekte einer objektspezifischen Reinigung unterzogen werden (Glasreinigung ggf. inkl. Steiger, Absperrungen und Osmoseverfahren). Die zu reinigenden Objekte lassen sich kategorisieren in Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Kindergärten. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen jährlichen Auftragsvolumen (bezogen auf Reinigungsflächen) von ca. 253.300m² aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Die Angabe der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Piepenbrock Glas- und Fassadenreinigung GmbH + Co. KG
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.04.2024
- Vergabeergebnis