AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 20:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-278011-2025/

Umstellung LSA Beschleunigung auf Digitaltechnik im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung kommunaler Verkehrssystseme

Notice-ID: ted-278011-2025 · Procedure-ID: d110402e-126a-45b6-ae9b-cdb7520d71bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schweinfurt
Veröffentlicht
29.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des Förderprojekte Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme möchten die Stadtwerke Schweinfurt die vorhandene ÖPNV-Beschleunigung digitalisieren. Die Stadt Schweinfurt ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken. Die Stadtwerke Schweinfurt betreiben aktuell 16 Linien im Stadtgebiet und benachbarten Gemeinden. Aktuell werden die Linienbusse der Stadtwerke Schweinfurt an 30 Lichtsignalanlagen bevorrechtigt. Im Zuge des Förderprojektes soll auch das rechnergestützte BetriebsLeitSystem (RBL-System) digitalisiert werden. Des Weiteren sollen alle Haltestellen mit digitalen Aushangfahrplänen und alle Busse mit Fahrertablets ausgestattet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).