AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 12:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-278424-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – JVA Butzbach Grundsanierung - SiGeKo

Notice-ID: ted-278424-2024 · Procedure-ID: 7e18b537-071a-4405-af01-9dfb13bd41da

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe
Veröffentlicht
13.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Die JVA Butzbach ist eine Anstalt der höchsten Sicherheitsstufe im Land Hessen. Vollzugsart ist der Regelvollzug für männliche Erwachsene. Aufgrund des nicht zeitgemäßen Zustandes der Anstalt plant das Land Hessen die Grundsanierung der JVA: deutliche Mängel in Hinsicht auf den Strafvollzug sowie den Brandschutz machen ein Handeln unumgänglich. Die Hauptbaumaßnahmen des 1. Bauabschnittes umfassen das neue Wirtschaftsgebäude mit nördlich davon gelegenem Lagergebäude innerhalb des Werkhofgeländes sowie die neue Zwischenpforte. Die Umsetzung der baulichen Eingriffe erfordert umfassende Vorbereitungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchführung der Arbeiten während laufendem Anstaltsbetrieb. Die Vorbereitungen werden unter der Begrifflichkeit "Vorabmaßnahmen" beschrieben, für welche ein Büro gesucht wurde, welches die Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planung und Bauausführung übernimmt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).