AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH - Vergabe Netzwerk/Firewall
Stammdaten
- Auftraggeber
- Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH, Mosbach
- Veröffentlicht
- 26.04.2024
- Frist (Submission)
- 17.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72400000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die beiden Standorte der Mosbach und Buchen setzen heute im Bereich der Netz- werktechnik ausschließlich Produkte des Herstellers () ein. Aufgrund des steigen- den Bedarfs im Bereich der Digitalisierung innerhalb der Kliniken als auch der ste- tig steigenden Anforderungen an Mobilität, Netzwerk Security und Automatisie- rung der Netzwerkprozesse ist das gesamte Netzwerk beider Standorte zu moder- nisieren. Ebenso ist das Netzwerkmanagement aufgrund knapper Personalressour- cen mit einem Höchstmaß an Automatisierung auszustatten. Die heute umgesetzte LAN-Infrastruktur basiert an beiden Standorten auf einem einfachen Netzdesign (Core-/Access Bereich). — Ausschreibungsgegenstand ist ein redundanter Firewall-Cluster-System am Stand- ort Mosbach, mit dem bestehende Systeme abgelöst werden sollen. Die Systeme sollen vom zukünftigen Dienstleister für eine Laufzeit von 5 Jahren als Mietmodell bereitgestellt werden und auch vom Dienstleister als Full-Managed- Service betrieben werden. Neben der reinen Hardwarebereitstellung muss ein Installations- und Migrations- konzept beschrieben und anschließend umgesetzt werden. Zusätzlich muss für alle Mail-Postfächer des Verbundes eine cloudbasierte Mail- Security-Lösung angeboten werden.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 60 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.