AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1967ffb0325-2834d72f664d1b4c) · Abgerufen am 06.10.2026 14:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-279548-2025/

PWC-Gebäudereinigung AM Werder 2025-2027

Notice-ID: ted-279548-2025 · Procedure-ID: 1c150e1c-e648-44fc-8ad2-69142eb85800

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost, Hohen Neuendorf OT Stolpe
Veröffentlicht
29.04.2025
Frist (Submission)
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gebäudereinigungen im Zuständigkeitsbereich der AM Werder der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, in den Jahren 2025-2027 der PWC-Anlagen Rietzer See, Wendgräben, Temnitz sowie Grebser Heide: - ca. 4.040 Stk. Unterhaltsreinigung Montag-Freiter ag, - ca. 480 Stk. Unterhaltsreinigung Samstag, - ca. 496 Stk. Unterhaltsreinigung Sonntag und an Feiertagen, - ca. 16 Stk. Grundreinigung Turnus halbjährlich, - ca. 16 Stk. zusätzliche Unterhaltsreinigung, - ca. 4 Stk. Beschilderung Kontaktdaten DL, - ca. 5.016 Stk. Verbrauchsmaterial.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).