AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 15:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-279572-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM

Notice-ID: ted-279572-2025 · Procedure-ID: 31891b00-fbc6-47bc-84cb-9c9a97f9e150

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck
Veröffentlicht
30.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
963.263 €

Beschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraße 5 zwischen den Anschlussstellen Brunsbüttel-Süd und Wilster-West. Die Dreistreifigkeit soll mit einem RQ 15,5 durchgeplant werden. Durch die Verbreiterung werden die vorhandenen Wirtschaftswegeverbindungen und Entwässerungsanlagen verdrängt. Vom Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. §47 HOAI zu erbringen. Es wird kein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt, es erfolgt lediglich eine Linienabstimmung der Varianten. Der Ausbau der B 5 wird eine Neuregelung der Entwässerung, gerade auch in Hinblick an neue Vorschriften, nach sich ziehen. Die Planung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt durch den Straßenplaner. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist ab der Leistungsphase 3 durch den Auftragnehmer (Fachdisziplin Verkehrsanlage, VKA gemäß AIA, Tabelle 2) mittels der BIM - Methode modellbasiert zu erstellen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).