AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 08:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-281198-2026/

Deutschland – Modulmöbel – Medizinische Festeinbauten

Notice-ID: ted-281198-2026 · Procedure-ID: aba9010b-87b3-40bd-b9a2-f0d3ccfccc9a

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Veröffentlicht
24.04.2026
Frist (Submission)
28.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39151300 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von diversen Medizinischen Festeinbauten (Funktionsmöbel wie z.B. Hoch- / Wand-/ Unterbauschränke inkl. Ausstattung) für die Ausstattung der Funktions-/ Untersuchungs-/ Versorgungsräumen im Haus 46 (ZfSG). Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen das Folgende: - Lieferung zum Aufstellungs- / Betriebsort bzw. zur Verwendungsstelle; - Montage / Aufstellung / Installation am Aufstellungs- / Betriebsort bzw. an der Verwendungsstelle; - Anbindung an die zum Betrieb erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien; - Inbetriebnahme; - Erklärung der Betriebsbereitschaft; - gemeinsame Funktionsprüfung; - betriebsbereite Abnahme / Übergabe; - Mängelhaftung. Die Anforderungen an die zu liefernden Möbel / Geräte / Produkte und weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung VGS 11_2026" inklusive Anlagen aufgeführt.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).