AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 17:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-281288-2025/

Neubau eines Regenüberlaufbeckens RÜB 17 Landratsamt Süd

Notice-ID: ted-281288-2025 · Procedure-ID: 876b9b48-68a3-4885-b61a-2cc0c669f65f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hof, Hof
Veröffentlicht
30.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Hof plant den Neubau eines Regenüberlaufbeckens RÜB 17 Landratsamt“ inkl. den entsprechenden Umbau der Zulaufkanäle. Das bestehende Kanalnetz und vor allem die Mischwasserentlastungen entsprechen teilweise nicht mehr den Erfordernissen und sind hydraulisch überlastet. Derzeit erfolgt die Entlastung überwiegend über Regenüberläufe bzw. Trennbauwerke ohne Zwischenspeicherung. Bei starken Niederschlägen werden die überschüssigen Wassermengenzusammen mit dem Abwasser in die nahegelegenen Nebenvorfluter geleitet. Der geplante Standort (Fl.Nr. 199/0, Gemarkung 1890 Moschendorf) befindet sich im Ortsteil Moschendorf zwischen Untreusee und der Firma „homa Wohnwelt“ entlang der Wunsiedler Straße. Das Gebiet ist unbebaut und wird als Mähfläche genutzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
30.04.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).