AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Verhandlungsbekanntmachung anale Irrigation
Stammdaten
- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse — HEK - Hanseatische Krankenkasse
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 33196000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschreibung
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden, abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: - PG 03 Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Str. 140 22035 Hamburg Team Hilfsmittel (HM) Tel.: 040-6909-3813 Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Angebote sind der TK bis zum 27. Mai 2026 an die E-Mail-Adresse Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung anale Irrigationssysteme" einzureichen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs " Bekanntmachung anale Irrigationssysteme". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.