AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 03:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-282023-2024/

Rohr- und Tiefbauarbeiten Stadterschließung - Los 1

Notice-ID: ted-282023-2024 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d454261745

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Stammdaten

Auftraggeber
Westholstein Wärme GmbH, Brunsbüttel
Veröffentlicht
13.05.2024
Frist (Submission)
13.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Westholstein Wärme GmbH beabsichtigt in 25541 Brunsbüttel ein Fernwärmesystem zur Versorgung mehrerer Stadtgebiete westlich des Nordostseekanals zu errichten. Diese Ausschreibung beinhaltet die Rohrleitungstrasse von des Stadtgebiets. Der weitere Bereich auf dem Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamts ist ebenso Gegenstand eines anderen Verfahrens wie notwendige Spülbohrarbeiten zur Straßenquerung. Als Rohrleitungsmaterial ist ein werkseitig vorgedämmtes Stahlrohr mit Kunststoffmantel (KMR) für die direkte Erdverlegung vorgesehen. Dieses KMR wird im offenen Graben verlegt. Entlang der geplanten FW-Trassen sollen möglichst viele Liegenschaften mit an das FW- System angeschlossen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2024
Ende
20.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).