AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 01:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-283405-2026/

Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)

Notice-ID: ted-283405-2026 · Procedure-ID: 8716fd22-7e4b-4e99-b26a-da6e69574425

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Herford, Herford
Veröffentlicht
22.04.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Der Konzessionsgeber ist bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).