AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 12:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-283638-2026/

Grundstück B34

Notice-ID: ted-283638-2026 · Procedure-ID: c9f5911d-e582-4aad-8087-e4b6ffeab0e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG, Oldenburg
Veröffentlicht
02.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63100000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Boitwarder Groden südlich des Gleisbogens nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt ca. 18 ha belegen auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Brake und Golzwarden zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B34 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
360 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).