AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland, Niederlande – Freileitungsmasten – TenneT Qualifications System for the production and delivery of lattice steel towers and steel structures for substations TQS 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- TenneT TSO GmbH — TenneT TSO B.V.
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- CPV-Code
- 44212224 — Baumaterialien
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Im Rahmen dieses Qualifizierungssystems werden Anbieter für die Herstellung und Lieferung von Stahlgittermasten qualifiziert. Alle Informationen und Unterlagen dieses Qualifizierungssystems sind Eigentum der Auftraggeber. Die genannte Dokumentation ist nur für den Zweck der Angebotserarbeitung zu verwenden. Diese unterliegt der Geheimhaltung.Veröffentlichung, Vervielfältigung und Weitergabe dieser Dokumente an Dritte, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Auftraggeber zulässig. Jeder Kandidat muss die beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung ausgefüllt und unterzeichnet an heiko.baernreuther@tennet.eu und mirco.kraus@tennet.eu senden. Erst nach Übermittlung der ausgefüllten und unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung kann eine Einladung zum Qualifizierungssystem erfolgen. Hinweise oder Fragen zu den Unterlagen dieses Qualifizierungssystems sind ab dem Moment der Bewerbung ausschließlich über die Ausschreibungsplattform Mercell einzureichen. Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor