AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 08:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-284072-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Kgst - Regen- und Brauchwasserkonzept mit Planungsleistungen

Notice-ID: ted-284072-2024 · Procedure-ID: 9cecb056-a192-4f41-a954-d8304b66adbf

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Königstein
Veröffentlicht
14.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Die Stadt Königstein im Taunus beabsichtigt die Stadtmitte neuzugestalten. Im Rahmen dieser Neugestaltung soll die Konrad-Adenauer-Anlage klimaresilienter und für die Anforderungen der Zukunft an einen städtischen Park gerüstet sein. Hierzu soll das Filterwasser des örtlichen Schwimmbades "Kurbad" aufgefangen, und zur Bewässerung der stadteigenen Parkanlagen genutzt werden. Dazu soll das Wasser entchlort werden, ein geeignetes Transportkonzept sowie ein Bewässerungskonzept entwickelt werden. Hierzu ist auch eine hydrologische Berechnung vorzunehmen. Parkanlagen im Sinne dieses Konzeptpapiers sind der Kurpark (Siesmeyer), die Konrad-Adenauer-Anlage und die Hubert-Faßbender-Anlage. Die Hubert-Faßbender-Anlage ist im Konzept mit zu berücksichtigen, in der Umsetzung später aber erstmal als optional zu betrachten. Zudem soll nicht nur das Filterwasser aufgefangen werden, sondern auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, das Dachflächenwasser der umliegenden Gebäude und das anfallende Abwasser der Straßen (gefiltert) zu sammeln.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).