AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Zebrafisch-Anlage Aquarienausstattung und Zubehör
Stammdaten
- Auftraggeber
- Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Berlin
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
- Frist (Submission)
- 04.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die vollständige Planung, Lieferung, Montage, Integration, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe einer technisch funktionsfähigen Zebrafisch-Haltungsanlage für drei bestehende Laborräume des Helmholtz Instituts für Translationale AngioCardioScience (HI-TAC) am Standort Mannheim. Die Leistung umfasst ein vollständig integriertes Gesamtsystem zur Haltung und Zucht von Zebrabärblingen (Danio rerio) einschließlich aller hierfür erforderlichen Komponenten, Nebenleistungen und Schnittstellenarbeiten. Hierzu gehören insbesondere: *Haltungsgestelle für Haupt- und Quarantänebereich *Wasseraufbereitungssysteme einschließlich redundanter Auslegung *Reverse-Osmose-Einheit mit Reinwassertank *Automatisches Fütterungssystem *Aquarienreinigungsanlage *Zubehör und Verbrauchsmaterial *Hydraulischer und steuerungstechnischer Abgleich *Probebetrieb, Dokumentation und Schulung Die Anlage dient der Haltung von Versuchstieren zu Forschungszwecken und muss sämtliche einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere das Tierschutzgesetz (TierSchG), die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) sowie die Richtlinie 2010/63/EU.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.09.2026
- Ende
- 16.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.