AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/285051-2026) · Abgerufen am 30.08.2026 22:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-285051-2026/

Rahmenvereinbarung für die Anmietung von Tafelwasseranlagen

Notice-ID: ted-285051-2026 · Procedure-ID: 5016034f-2a69-4a9d-a40b-679554779c85

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR
Veröffentlicht
27.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42968000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Uniklinikum RWTH Aachen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten zum 01.05.2026 die Miete von ca. 80 Tafelwasseranlagen. Die Rahmenvereinbarung wird europaweit in einem offenen Verfahren gemäß § 14 Abs.2 VgV ausgeschrieben. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von ca. 800.000 EUR Netto in einzelnen Abrufaufträgen zum Rahmenvereinbarung geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch das UKA sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenen Volumens, sowie die Schätzmenge nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen durch den Bieter besteht nicht. Die Laufzeit der Miete beträgt 90 Monate. Die Periodizität der jeweiligen Abrufaufträge lässt sich ebenfalls nicht verbindlich vorgeben. Abrufe erfolgen nach Bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Grünbeck Niederlassung Rheinland-Siegerland

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).