AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.06.2026 11:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-285643-2026/

Neubau eines Gesundheitsamtes mit Parkgebäude - Elektrofachplanung

Notice-ID: ted-285643-2026 · Procedure-ID: dcab797f-f1b8-4b36-966a-48b0a141b2fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Neuwied -Vergabestelle-, Neuwied
Veröffentlicht
26.04.2026
Frist (Submission)
27.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Neuwied befindet sich in der Ringstraße in Neuwied. Das Bestandsgebäude ist stark abgängig und nicht erweiterungsfähig, eine Aufstockung ist aus statischer Sicht nicht möglich. Daher plant der Kreis Neuwied einen Ersatzneubau, der auf einem kreiseigenen Grundstück im Industriegebiet von Neuwied, neben dem Gebäude der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR errichtet werden soll. Um die erforderliche Anzahl an Parkplätzen für Mitarbeiter und Besucher abzubilden, ist auf dem Grundstück zudem ein Parkgebäude geplant. In Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern ist das Parkgebäude ggfls. zuerst zu errichten. Die erforderliche Elektrofachplanung wird hier ausgeschrieben.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).