AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Wennigsen - Mittagessenverpflegung in zwei Grundschulen in Wennigsen (Deister) - Vergabe der Mittagessenverpflegung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Wennigsen, Wennigsen (Deister)
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
- Frist (Submission)
- 29.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55500000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung/Zubereitung der Mittagessen nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Los 1 und Los 2) aufgezeigten Qualitätsanforderungen. Gegenstand des Auftrages ist zudem die Anlieferung/Lieferung der Mittagessen in der Grundschule Wennigsen (Los 1) und Grundschule Bredenbeck (Los 2) durch eigenes Personal des Auftragnehmers. Für die Umsetzung der Mittagsverpflegung sind insbesondere Verpflegungssysteme wie Cook & Hold, Cook & Chill oder vergleichbare Verpflegungssysteme denkbar. Das gewählte Verpflegungssystem ist so auszugestalten, dass es den baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort entspricht. Insbesondere sind die vorhandenen Küchen-, Lager- und Ausgabeflächen zu berücksichtigen. Den Vergabeunterlagen sind die Lagepläne der Interimsmensen beigefügt. Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Gebietslose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere Lose zulässig: Los Nr. Grundschule Adresse 1 Grundschule Wennigsen Argestorfer Str. 4, 30974 Wennigsen (Deister) 2 Grundschule Bredenbeck Schulstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister)
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.