AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 23:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-285811-2025/

Managed Webex 2025

Notice-ID: ted-285811-2025 · Procedure-ID: c7f6c10e-e5a1-47b8-999a-86d522e3da14

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Stammdaten

Auftraggeber
Postbeamtenkrankenkasse, Stuttgart
Veröffentlicht
02.05.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.468.036 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer (AN) zu finden, der einen Managed Service für eine cloudbasierte "Unified Communication Plattform" für einen Zeitraum von insgesamt 48 Monaten für die Auftraggeberin (AG) erbringen kann. Nachdem die AG im Vorfeld verschiedene auf dem Markt angebotenen Plattformen untersucht und bewertet hat, ist die AG der Überzeugung, dass nur die Webex Lösung von Cisco alle Anforderungen erfüllt. Aus diesem Grund hat die AG diese Ausschreibung mit Managed Webex betitelt und referenziert in den einzelnen Dokumenten auf die Webex Lösung. Sollte der Teilnehmer / Bieter eine andere Lösung anbieten, die ebenfalls alle Anforderungen erfüllt, so führt das nicht zum Ausschluss vom Verfahren.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).