AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19db4ad67d2-39ab23f060382cb) · Abgerufen am 04.09.2026 19:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-285967-2026/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: ted-285967-2026 · Procedure-ID: eb74e61c-6727-4f72-810c-e465278c3dc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
24.04.2026
Frist (Submission)
25.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
321.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ' https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/ ', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-79252 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).

Vertragslaufzeit

Beginn
05.10.2026
Ende
30.03.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).