AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 06:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-286996-2024/

Deutschland – Medizinische Geräte – Lieferung und Inbetriebnahme eines Kommissionierautomaten nebst Service- und Wartungsleistungen

Notice-ID: ted-286996-2024 · Procedure-ID: 01884da9-f46c-44b8-b2ce-8f9829e04d62

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Passau Eigenbetrieb der Stadt Passau
Veröffentlicht
15.05.2024
Frist (Submission)
07.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Energie & Umwelt

Beschreibung

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Beschaffung eines Kommissionierautomaten zur vollautomatischen Kommissionierung von Arzneimitteln für die Apotheke im Klinikum, dessen Inbetriebnahme sowie Schulungs-, Service- und Wartungsleistungen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Lieferung eines vollautomatisierten Kommissionierautomaten mit einer Kapazität für mindestens 32.000 Medikamentenpackungen; • Integration des Kommissionierautomaten in ein vom Auftraggeber vorgegebenes Planungsfeld; • Inbetriebnahme des Kommissionierautomaten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld; • Erbringung von Anwenderschulungen für Key-User und Administratoren; • Service- und Wartungsdienstleistungen. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten und die jeweiligen Leis-tungsanforderungen an diese sind der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis mit Preisblatt) von Teil D der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
117 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).