AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 14:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-287158-2026/

Point-of-Care-Analytik - UK Brandenburg Havel

Notice-ID: ted-287158-2026 · Procedure-ID: 27f12d9e-dfec-436c-89c4-1e893c49032f

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Brandenburg GmbH
Veröffentlicht
27.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Ausschreibung kommen die Lieferung von Lösungen, Reagenzien und Kalibratoren sowie der erforderlichen Geräte im Rahmen der POC-Analytik von Glucose, Blutgasen, Oxymetrie und Elektrolyten inkl. der Bereitstellung einer POC-Management-Software zur KIS/LIS-Anbindung und des erforderlichen Service (Instandhaltungs- und Wartungsmanagement). Zur Ausschreibung kommt weiterhin eine POC-Management-Software zur Anbindung der Geräte an das bestehende Laborinformationssystem, die gleichzeitig die Möglichkeit bietet, andere POC-Gerätehersteller mit anzubinden. Das POC-Gerätesystem muss so konzipiert sein, dass an 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag die Analytik durch die Anwender und unser Labor sichergestellt werden kann. Gefordert ist ein einheitlicher Befundpreis (Festbetrag) je Blutgasanalyse(BGA)-Befund für alle Gerätetypen inkl. 3 QK pro Tag und Gerät. Auf der Basis der Analysenzahlen (Preisblatt) pro Jahr wird als Ergebnis der Ausschreibung ein Preis pro Patientenbefund erwartet mit jährlicher Angleichung an die aktuell erbrachte Befundzahl.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Radiometer GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).