AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umbau Bestandsschulgebäude und Errichtung einer Einfeldsporthalle, Bietigheim - Gerüstbau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeindeverwaltung Bietigheim, Bietigheim-Baden
- Veröffentlicht
- 15.05.2024
- Frist (Submission)
- 05.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Bietigheim, LK Rastatt, beabsichtigt die Grundschule in Bietigheim umzubauen und zu erweitern. Im Zuge der von der Gemeinde Bietigheim vor Beginn der eigentlichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahme geplanten Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, wird die Stellung eines längenorientierten Fassadengerüsts mit Dachfang- und Gerüstbekleidung am Bestandsgebäude erforderlich um den Holzdachstuhl und die Bestandsfenster komplett zurückbauen und die Fugen der vorgehängten Waschbetonfassade schadstoffseitig sanieren zu können. In einem zweiten Bauabschnitt ist zeitversetzt und rohbaubegleitend ein längenorientiertes Fassadengerüst am Neubauteil mit Sporthalle abschnittsweise zusätzlich zu Errichten und das Gerüst am Altbau entsprechend umzubauen. Standgerüst Altbau: ca. 2.470m²_Traufhöhe über GOK ca. 11.00m, Firsthöhe ca. 14.00m, Gebäudelänge ca. 43.00m, Breite ca. 21.50m, GOK eben Standgerüst Neubau: ca. 1.120m²_ OK Attika ca. 4.20m, Sporthalle ca. 7.40m, Anbauten Altbau ca. 11.55m, Gebäudelänge gesamt ca. 65.00m, Breite max. ca. 27.00m, GOK weitgehend eben (0.00m bis ca. - 1.00m)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.07.2024
- Ende
- 25.10.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.06.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.