AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E94192377) · Abgerufen am 01.08.2026 15:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-287719-2026/

Beauftragung einer Dienstleistung zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Neuausrichtung des Wassermengenmanagements im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Notice-ID: ted-287719-2026 · Procedure-ID: bfda5476-6d42-46ee-accb-8b47a22d484a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Lüchow
Veröffentlicht
25.04.2026
Frist (Submission)
02.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des regionalen Wasserversorgungskonzeptes des Landkreises Lüchow-Dannenberg soll das Wassermengenmanagement neu aufgestellt werden. Dieses Projekt soll im Rahmen der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes eingebunden werden. Für diese Maßnahme ist eine integrierte/ gekoppelte Modellierung der Fließgewässer und des Grundwassers im Projektgebiet erforderlich. Für die Neuausrichtung des Wassermengenmanagements sollen mit Hilfe einer Modellierung von Szenarien Handlungsempfehlungen entwickelt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).