AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 20:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-288029-2025/

Website Saarland.de

Notice-ID: ted-288029-2025 · Procedure-ID: 32e4bb44-15f7-4697-901a-9e94d4973f62

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Stammdaten

Auftraggeber
Das Saarland - IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ)
Veröffentlicht
05.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72250000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) ist als Landesbehörde der zentrale IuK-Dienstleister der saarländischen Landesverwaltung. Das IT-DLZ führt Beschaffungen von Hard-, Software und Dienstleistungen für sich selbst sowie für andere Behörden oder Dienststellen des Saarlandes durch. Darüber hinaus werden Beschaffungen für behördeninterne und für behördenübergreifende Projekte durchgeführt. Das IT-DLZ beabsichtigt im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB; § 15 VgV, folgende Leistungen für die Staatskanzlei des Saarlandes zu vergeben: Es soll ein Dienstleister beauftragt werden, der den Internetauftritt Saarland.de fortführt. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung einer Softwarelösung, Migrationsleistungen, das Hosting in einem Rechenzentrum innerhalb der EU, den Betrieb der Anwendung sowie Pflege- und Supportleistungen. Bestandteil des Auftrags ist auch ein Dienstleistungskontingent für Beratung, Anpassungen und konzeptionelle Weiterentwicklung des Systems. Unter anderem ist vorgesehen, im Laufe des Vertragszeitraums das Hosting in eine Cloud zu migrieren.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Materna Information & Communications SE

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).