AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 06:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-288376-2026/

Deutschland – Labormöbel – Lieferung Labormöbel für die Pathologie (Los 1 und Los 3)

Notice-ID: ted-288376-2026 · Procedure-ID: 192c9fc3-0ef9-4e41-921b-782c055c7cd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Frankfurt
Veröffentlicht
28.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39180000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
68.971 €

Beschreibung

Labormöbel gemäß Leistungsverzeichnis — Für die in Los 3 beschriebenen Sektionstische gilt grundsätzlich, dass diese aus Edelstahl (Werkstoff 1.4301, 1.4401 oder gleichwertig) gefertigt sind. Ausnahmen sind ggf. in den einzelnen Positionen beschrieben. Alle Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, DIN-Normen etc., die den Leistungsgegenstand betreffen, werden in ihrer gültigen Fassung eingehalten. Erfüllung der geltenden Hygienevorschriften gemäß IfSG, TRBA 250. CE-konform gemäß Medizinprodukte-Richtlinie (MDR) oder Maschinenrichtlinie (je nach Ausführung). Nach Auftragserteilung ist innerhalb von 21 Tagen eine Werkplanung zu erstellen, aus der alle notwendigen Angaben zu Abmaßen, Medienanschlüssen, Schnittstellen, etc. zu erkennen sind. Lieferzeit nach Freigabe der Werkplanung. Aufgrund der baulichen Verhältnisse muss die tischseitige Abluft über die Decke abgesaugt werden. Alle hierfür notwendigen Leitungen und Installationen sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Die Schnittstelle ist ein bauseitiges Abluftrohr (ca. DN 300) unterhalb der Decke des Raumes.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).