AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 09:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-288653-2026/

Projektsteuerungsleistungen für den Neubau Finanzamt Staßfurt

Notice-ID: ted-288653-2026 · Procedure-ID: b931bd30-159e-44f7-903c-5437fe52601b

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Stammdaten

Auftraggeber
IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Magdeburg
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) ist eine einhundertprozentige Gesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt und wurde am 30.11.2021 gegründet. Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für das Finanzamt Staßfurt als zukunftsorientiertes Verwaltungsgebäude mit Modellcharakter. Ziel des Vorhabens ist die Realisierung eines innovativen Musterfinanzamtes, das den Anforderungen einer modernen, digitalen und nachhaltigen Landesverwaltung entspricht und zugleich die organisatorischen, funktionalen und kulturellen Bedarfe der Nutzerorganisation langfristig unterstützt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Projektsteuerungsleistungen für den Neubau vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt - Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).