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Nachbeschaffung bis zu 2500 SE Schwarzzeug Feldjäger
BAAINBw · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Beschaffung von Sonderbekleidungssatz Schwarzzeug für die Feldjäger. Koppel mit Ausstattung. Dazu gehören z. B. Holster für die Waffe, Handschellen usw.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
Anpassung der Eignungskriterien.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von 506 Sonderbekleidungssätzen "Schwarzzeug" für Feldjäger mit Option auf weitere 1994 Einheiten.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung zur Nachbeschaffung.
- Der CPV-Code 35000000 deutet auf Ausrüstung für Verteidigung und Sicherheit hin.
- Die genauen Anforderungen und Eignungsnachweise sind den vollständigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es handelt sich um eine Nachbeschaffung von Sonderbekleidungssätzen für Feldjäger.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug des Bewerbers in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Bei fremdsprachigen Dokumenten bedarf es einer beglaubigten Übersetzung. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes /Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe -der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform -des Sitzes (vollständige Adresse) -des Gegenstands des Unternehmens -des Grundkapitals/Stammkapitals -der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura) -namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsberechtigte -namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer. 2. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens forgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V-047 wird bereitgestellt, siehe Anlage. 3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage. 4. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS Sanktionen. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS Sanktionen Stand 16. Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage.
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Gesamtjahresumsatz
Der Bewerber muss einen Umsatz von mindestens 2.600.000 Euro netto/Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über den jeweiligen jährlichen Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre nachweisen. Hinweis: Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 2.600.000 € betragen, ein Durchschnittswert von 2.600.000 € für alle drei Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Nachweis der Fertigung und Lieferung erfolgt durch Vorlage mindestens einer Referenz eines Referenzprojektes mit vergleichbarem Leistungsgegenstand (z.B. Ausstattung/Sonderbekleidung Sicherheitskräfte, Polizei etc.). Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Referenzprojektes unter Angabe des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes bzw. der Dauer, des Umfangs, des Wertes, des öffentlichen Empfängers und Nennung der erbrachten Leistung sowie Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes. Die Referenzprojekte dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Hinweis zur Angabe von Referenzprojekten: Neben der technischen Beschreibung des Referenzprojektes ist auch der jeweilige Vertragspartner, Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) des Vertragspartners, die Vertragslaufzeit sowie der ungefähre Auftragswert (Größenordnung) anzugeben. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Der Abschluss des Referenzprojekts darf nicht länger als drei Jahre (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zurückliegen. Sofern die entsprechenden Verträge mit dem BAAINBw geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes ausreichend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 27.05.2026 Anpassung der Eignungskriterien. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 307 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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