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Dacharbeiten - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach
Gemeinde Nalbach · Nalbach · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Dacharbeiten - Neubau Kita Nalbach-Piesbach Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer eingeschossigen Kindertagesstätte im Ortsteil Piesbach der Gemeinde Nalbach. Das Baugrundstück befindet sich in der Hauptstraße in Piesbach hinter einer bestehenden Wohnbebauung. Zwischen den Hausnummern 9 und 13 gibt es eine Baustellenzufahrt, über welche das Grundstück erschlossen wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Dacharbeiten für den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte.
- Es werden sowohl Sattel- als auch Flachdachbereiche sowie ein gedämmtes Sparrendach mit Gaube ausgeführt.
- Die Ausführung erfolgt als Massivbauwerk mit Wärmedämmverbundsystem und Putzfassade.
- Die genauen Spezifikationen und Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Ausschreibung betrifft Dacharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Freistellungtsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB 421 Vertragserfüllungsbürgschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB 422 Mängelansprüchebürgschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 221/222 Preisermittlung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zur Eignung 124 VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
-
Ausschreibung Sie sind hier
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2 Veröffentlichungen
- Frist 21.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
- 21.04.2026 Auch in TED EU publiziert
-
Vorinformation oeffentlichevergabe.de
Vorab-Ankündigung der Vergabestelle — keine verbindliche Ausschreibung.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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