AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 02:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-292530-2024/

Lieferung Gas

Notice-ID: ted-292530-2024 · Procedure-ID: 47be64a9-f70f-44db-adfc-2ea4085096dc

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Stammdaten

Auftraggeber
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg
Bezugsberechtigte
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH; Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH; Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH
Veröffentlicht
16.05.2024
Frist (Submission)
26.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen des Auftraggebers. Gleichzeitig erfolgt die Ausschreibung für folgende verbundene Unternehmen: Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH Hinterste Mühle 2 17033 Neubrandenburg Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH Parkstraße 1 17033 Neubrandenburg. Die Belieferung erfolgt an 21 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Gasbedarf ca. 4,2 Mio. kWh/Jahr beträgt.Die Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen aufgelistet.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).