AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rheinland Klinikum Neuss, Vergabe Generalplanung Erweiterungsbau Lukaskrankenhaus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rheinland Klinikum Neuss GmbH, Neuss
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Frist (Submission)
- 14.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Rheinland Klinikum Neuss GmbH beabsichtigt am Standort Lukaskrankenhaus in Neuss einen viergeschossigen Erweiterungsbau (Untergeschoss zzgl. drei Obergeschosse) zu errichten. Geplant ist die Einrichtung eines "Zentrums für Operative Medizin und Intensivmedizin" sowie eines "Zentrums für familienorientierte Geburtshilfe und Neonatologie" zur strukturellen und funktionalen Stärkung des Standorts als Maximalversorger. Das mit öffentlichen Fördermitteln finanzierte Bauvorhaben mit geschätzten Brutto-Baukosten von ca. 107 Mio. EUR (KG 200-500 nach DIN 276) soll bis spätestens Anfang Oktober 2031 fertiggestellt sein. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Verbauplanung, Planung Tiefendrainage (Wasserhaltung), Bauphysik und Planung Betriebsorganisation. Grundlage der weiteren Planung sind die vorliegenden Förderantragsunterlagen. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.10.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.