Nachunternehmer
Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen.
Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen.