AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 19:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-293637-2026/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Wirtschaftsbetriebe Emden GmbH - Vergabe von Generalplanerleistungen für die Friesentherme in Emden

Notice-ID: ted-293637-2026 · Procedure-ID: 3139aae6-2c97-449b-9ac8-78a150f928d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Emden GmbH
Veröffentlicht
29.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen

Beschreibung

Vergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kundenorientiertes Angebot zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche als auch gestalterische Optimierungen, um die Freizeit- und Erlebnisqualität deutlich zu steigern. Die Eckpunkte sind in den Dateien Potentialanalyse Friesentherme (Bad) und Potentialanalyse Friesentherme (Sauna) beschrieben. Die Baukosten inkl. Planungsleistungen werden auf 6 Mio. Euro netto geschätzt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt: • Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 • Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 • Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 • Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 9.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).