AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Großbatteriespeicher (BESS) - Projekt UA Neukirchen
Stammdaten
- Auftraggeber
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, Moers
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
- Frist (Submission)
- 06.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31400000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH (nachfolgend: "Auftraggeber") beabsichtigt die Errichtung eines Großbatteriespeichers in Neukirchen-Vluyn (nachfolgend: "Projekt UA Neukirchen"). Im Zuge des Projekts soll ein Batterie-Energiespeichersystem (BESS) beschafft werden, dass in Deutschland mit einer Energiekapazität von 50MWh und 24MW eingesetzt werden soll. Das Projekt wird über eine vom Auftraggeber bereitgestellte 10kV-Zuleitung an das Stromübertragungssystem des Netzbetreibers angeschlossen. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers soll Folgendes umfassen: - Systementwurf für die BESS-Einheiten - Lieferung und Installation der gesamten schlüsselfertigen BESS-Einheiten (DDP), z.B.: Batterien, Leistungselektronik und relevante SCADA-Systeme. - Vor-Ort-Verkabelung und Verkabelung der BESS-Einheiten, des MV-Transformators und der RMUs. - Inbetriebnahme und Prüfung der BESS-Einheiten - Zweijährige Meldefrist für Defekte - Betriebs- und Wartungsdienste für bis zu 13 Jahre nach dem Zeitraum der Mängelrüge Eine detaillierte Matrix des Arbeitsumfangs findet sich in Part 2_Scope of Work. Die BESS-Einheiten können im Rahmen der Vorgaben des Aufraggebers nach eigenem Ermessen der Bieter konstruiert werden. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.