AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93HEPY/documents) · Abgerufen am 09.08.2026 18:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-295441-2024/

ECK-Nooröffnung-Erschließung-Steindamm

Notice-ID: ted-295441-2024 · Procedure-ID: 87796c93-f648-4767-ada1-693e9b458dc0

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Stammdaten

Auftraggeber
BIG Städtebau GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Eckernförde, Kronshagen
Veröffentlicht
14.03.2024
Frist (Submission)
26.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45244000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
5.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Eckernförde, vertreten durch die BIG Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger, führt im Bereich zwischen Schulweg, Reeperbahn und Noorstraße eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durch. Ziel der Maßnahme ist die Wiederanbindung des Windebyer Noors an die Ostsee einschließlich einer Neuordnung und Aufwertung ehem. gewerblich genutzter Flächen sowie einer umfänglichen Neuordnung der Verkehrsanlagen verbunden mit der Schaffung öffentlicher Park- und Freianlagen. Die Leistungen für die Erschließung im Sanierungsgebiet "Nooröffnung" erfolgt in mehreren Vergebeeinheiten. Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um Vergabeeinheit 10 (VE10) - Steindammdurchlass.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).