AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 01:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-296024-2025/

Grund- und Unterhaltsreinigung, Rahmen-, Jalousien-, Glasreinigung Polizeidienststellen in Bayreuth

Notice-ID: ted-296024-2025 · Procedure-ID: efd1c1d6-f926-420d-b815-ffc38d33f4d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Oberfranken, Bayreuth
Veröffentlicht
07.05.2025
Frist (Submission)
12.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.166.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Grund-, Unterhalts-, Glas-, Rahmen- und Jalousienreinigung der Dienstgebäude des Polizeipräsidium Oberfrankens mit PE-Zentrum, Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth und Polizeiinspektion Bayreuth-Land

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Unterhaltsreinigung

Geschätzter Wert
1.115.000 €

Los 2 — Los 2 Glas-, Rahmen- und Jalousienreinigung

Geschätzter Wert
51.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
110 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).