AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 11:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-296331-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Wiederaufbau Kreinberger Weg - Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Freianlagen

Notice-ID: ted-296331-2024 · Procedure-ID: d989b825-2ccd-49f9-8910-4d0b7c6cf909

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Veröffentlicht
21.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Das Leistungsbild der Verkehrsanlagen setzt sich aus den Grundleistungen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach §47 der HOAI zusammen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 1.000 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu fassen und kontrolliert abzuleiten. Ebenso sind die Böschungs- und Hangbereiche zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Damit die Standsicherheit der Anlage gewährleistet wird, werden Vermessungsunterlagen und Baugrunduntersuchungen benötigt. Die Vermessungsunterlagen, sowie das Ergebnis der Baugrunduntersuchung werden dem Planer zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Straßenbreite ist dem AG frühzeitig ein Baustelleneinrichtungskonzept vorzulegen, hierbei ist die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke zu generieren. Bei der Grundlagenermittlung sind die maßgebenden Bedingungen und Ziele zusammenzufassen, zu erläutern und zu dokumentieren. Im Rahmen der Vorplanung werden die Grundlagen analysiert. Hierfür ist die Machbarkeit zur Verbreiterung des Straßenkörpers zu prüfen und aufbauend hierauf bis zu drei realistische Varianten zu erarbeiten. Die Varianten sind hinsichtlich der baulichen Gestaltung zu beplanen ( Baustoff, Gründungsart, Belastungsklasse, etc.) und zu vergleichen. Aufbauend hierauf wird die Vorzugsvariante bei den weiteren Planungsschritten vertiefend betrachtet und verifiziert. Für die Varianten sind nachvollziehbare Skizzen mit maßgebenden Angaben vorzulegen. Die Ergebnisse sind zudem in schriftlicher und zeichnerischer Form als Erläuterungsbericht inklusive einer Entscheidungsmatrix mit Begründung der Vorzugsvariante zusammenzustellen. Auf dieser Grundlage ist der Entwurf weiter zu konkretisieren und fortzuschreiben. Bei der Entwurfsplanung sind die aktuellen technischen Regelwerke zu beachten. Aus der Planung sollen bereits die erforderlich werdenden Bauphasen sowie weitere notwendige Maßnahmen erörtert werden. Im Erläuterungsbericht sind die notwendigen Hinweise und Angaben auskömmlich darzustellen, die für die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme bedeutend sind. Da sich umliegend vorwiegend private Grundstücke befinden, sind frühzeitig Abstimmungen mit den Anwohnern zu führen welche die Betretung des jeweiligen Grundstücks, die Erreichbarkeit des Grundstücks während der Bauphase, sowie etwaige Rückbauten betreffen. Bei ggf. betroffenen, direkt anliegenden Bauwerken sind Beweissicherungen einzukalkulieren und durchzuführen. Im Zuge der Grundlagenermittlung sind die Träger öffentlicher Belange sowie behördliche Stellungnahmen einzufordern. Sollten bezüglich der anliegenden Medien keine eindeutigen Plangrundlagen vorhanden sein, so ist eine frühzeitige Beteiligung der Medienträger einzukalkulieren. Je nach Bestandssituation sind somit Mediensicherungen und/ oder -verlegungen notwendig. Aufgrund des geringen Arbeitsraums und den lokal beengten Platzverhältnissen sind geeignete Lagerplätze zu generieren. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Verkehrsanlage umfasst die Grundleistungen der HOAI 2021 §47 Abs. 1:  Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) – 2 %  Leistungsphase 2 (Vorplanung) – 20 %  Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) – 25 % (optional)  Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – 8 % (optional)  Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) – 15 % (optional)  Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) – 9,9 % (optional)  Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) – 2,65 % (optional)  Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) – 15 % (optional)  Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) – 1 % (optional) Des Weiteren werden nachfolgende optionale Besondere Leistungen nach HOAI 2021 Anlage 13 definiert:  Leistungsphase 2 (Vorplanung) o Medienumverlegung, Klärung und Abstimmung Medienträgern o Mitwirken der Zustimmung der Betroffenen  Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) o Örtliche Bauüberwachung siehe Anlage 1 o Beweissicherung anliegender Bauwerke vor-/ nach Bauende o Prüfen von Nachträgen — Die zu erbringenden Leistungen der Objektplanung für das Leistungsbild Freianlagen richten sich nach der HOAI 2021, Anlage 11.1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen: - Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) - 3 % - Leistungsphase 2 (Vorplanung) - 10 % - Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) - 16 % (optional) - Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - 4 % (optional) - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) - 25 % (optional) - Leistungsphase 6 (Vorbereiten der Vergabe) - 6,9% (optional) - Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) - 2,35 % (optional) - Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) - 30 % (optional) - Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) - 2 % (optional) Besondere Leistungen:  Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) o Einholen der Kampfmittelfreigabe  Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) o 2d-Hydraulik  Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) o Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Leistungen der Freianlagen befassen sich i.W. mit der naturnahen, aber erosionssicheren Gestaltung der Böschungen insbesondere zum Straßenbereich unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Dem AG muss die Möglichkeit gegeben werden, insbesondere in kritischen Bereichen, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Gewässerkreuzungen von Zufahrten etc. sind möglichst als Furten auszubilden. Sollten Durchlässe erforderlich werden, so ist dies ausreichend zu begründen. Abstimmungen mit dem LBP-Planer sind essenziell.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
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