AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 22:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-296475-2026/

Sanierung und Erweiterung der Oberschule Schmiedeberg - Los 6.2 Baustrom

Notice-ID: ted-296475-2026 · Procedure-ID: e73b217f-5b00-47ce-82d0-21e78c7759d6

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Dippoldiswalde, Dippoldiswalde
Veröffentlicht
29.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde (LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) plant die Erweiterung und Sanierung der Oberschule Schmiedeberg. Zur Umsetzung der Aufgabe ist zunächst der Rückbau von bestehenden Gebäuden erforderlich. Der Erweiterungsbau wird am Standort der zurückgebauten Sporthalle errichtet. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Lieferung und Vorhaltung der Baustromeinrichtung während des Rückbaus sowie den Umbau und die Lieferung und Vorhaltung der Baustromeinrichtung während der Bauphase. Der Schulbetrieb wird während der gesamten Bauzeit fortgeführt.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.06.2026
Ende
24.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesdirektion Sachsen - Vergabekammer - Referat 38, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).