AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 12:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-296782-2024/

Wartung der raumlufttechnischen Anlagen der HSBI

Notice-ID: ted-296782-2024 · Procedure-ID: bd43f9eb-dcc0-4974-bf69-528ed1ec327b

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Bielefeld, Bielefeld
Veröffentlicht
17.05.2024
Frist (Submission)
18.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71315410 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Wartung der Wärme- und Kälteversorgungsanlagen findet an der Hochschule Bielefeld (kurz HSBI) am Standort Interaktion 1 in 33615 Bielefeld statt. Das Gebäude der HSBI besteht aus 11 Hörsäle, 200 Seminarräume, Laborräumen, Werkstätten, Biblio-thek, Cafeteria und Büros für Lehrende und Verwaltung. Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage mit 950 Stellplätzen. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau nach §54 BauO NRW und um ein Gebäude mitt-lerer Höhe gemäß §2 Abs. 3 BauO NRW. Das Gebäude beinhaltet eine Versammlungsstätte gemäß §1SBauVO, Maximale Gebäudeabmessungen 201 x 127 m. Das Gebäude besteht aus drei unterirdischen Geschossen und sechs oberirdischen Geschossen und ver-fügt über eine Nutzgesamtfläche von 84.864 qm.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).