AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 04:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-297029-2026/

Planung und Bau eines Regenüberlaufbecken Bln. IV (RÜB IV) - VP 5: Gebäudetechnik

Notice-ID: ted-297029-2026 · Procedure-ID: 4e5d6563-11c6-4a22-9ba2-f13458c8fd7a

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Wasserbetriebe, Berlin
Veröffentlicht
31.03.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Regenüberlaufbecken Bln IV ist als Rundbecken mit einem Innendurchmesser von rund 39 m sowie einer lichten Beckentiefe von rund 19 m geplant. Das Becken erhält eine technische Belüftung, für die u.a. ein 30 m hoher Abluftschornstein (über der Beckenmitte) errichtet wird. Die Leistungen des VP05 beinhalten größtenteils die notwendigen Lüftungsanlagen (Druckschleusen, Treppenhausbelüftung, Stauraumbelüftung, Pumpenraumbelüftung, Lüfterraumbelüftung sowie die Kühlung eines kleinen EMSR-Raums). Hierbei ist die Stauraumbelüftung besonders hervorzuheben, da diese umlaufend an der Decke des Rundbeckens installiert werden muss. Die Anlage besteht aus zwei Strängen mit einem Volumenströme von jeweils ca. 40.000 m3/h.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2026
Ende
22.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).