AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/297931-2025) · Abgerufen am 27.08.2026 08:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-297931-2025/

A060 SuedOstLink: Tiefbauarbeiten für bauvorgreifende archäologische Maßnahmen

Notice-ID: ted-297931-2025 · Procedure-ID: 5b73bca1-0a18-4389-89e5-2277b47f2a72

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Stammdaten

Auftraggeber
TenneT TSO GmbH
Veröffentlicht
08.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
18.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

SuedOstLink ist ein Netzausbauprojekt, welches als Erdkabel-Verbindung von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH und 50Hertz GmbH geplant und mit einer Spannungsebene von 525 KV (Gleichspannung) realisiert wird. Die Bundesregierung hat den Bedarf für SuedOstLink beschlossen und im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben V5 und V5a festgeschrieben. Das Vorhaben V5 verläuft zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und ISAR bei Landshut. Es wurde 2015 vom Bundestag beschlossen und in das Bundesbedarfsplangesetz mit einer Übertragungskapazität von 2 Gigawatt aufgenommen. Um den zusätzlichen Übertragungsbedarf von weiteren 2 Gigawatt zu decken, wird das Vorhaben V5a von Klein Rogahn bis ISAR bei Landshut realisiert. Mit Inkrafttreten der Novelle vom März 2021 wurde das Vorhaben 5a in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Von Klein Rogahn bis zur Landesgrenze Thüringen-Bayern verantwortet der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die Leitung. In Bayern plant und baut TenneT die Leitung von Münchenreuth, im Landkreis Hof, bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR im Landkreis Landshut. SuedOstLink wird in Bayern in die einzelnen Abschnitte C1 (Münchenreuth bis Marktredwitz), C2 (Marktredwitz bis Pfreimd), D1 (Pfreimd bis Nittenau), D2 (Nittenau bis Pfatter), D3a (Pfatter bis A92 bei ISAR) und D3b (Konverterbereich ISAR) unterteilt. Im Jahr 2020 wurde für die einzelnen Planungsabschnitte des SuedOstLink eine Fernerkundungsauswertung hinsichtlich archäologischer Belange durchgeführt. Darin wurden aus dem Projekt stammende Befliegungsdaten zusammen mit den vorhandenen Archiv-Daten (FIS des BLfD (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)) ausgewertet. Dabei haben sich Fernerkundungsanomalien ergeben, die aufgrund ihrer Lage im Bereich des geplanten Trassenverlaufs zusammen mit den Bodendenkmal- und Vermutungsflächen des BLfD eine größere Planungsrelevanz erhalten haben. Die Ergebnisse der Desktopanalysen fließen in die abwägende Trassenplanung und in die technische Entwurfsplanung sowie die Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG ein. In ausgewählten Fällen sind Feldbegehungen und geomagnetische Untersuchungen durchgeführt worden, um hier weitere Aussagen über die Luftbildanomalien zu erhalten. Nach Durchführung der Feldbegehungen und der geophysikalischen Prospektionen wurden zusammen mit dem BLfD Flächen festgelegt, welche im Rahmen von bauvorgreifenden archäologischen Maßnahmen (VAM) zu untersuchen sind. Sowohl vor Planfeststellungsbeschluss im Rahmen eines vorgezogenen Baus als auch nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses sind im Rahmen der Bauarbeiten baubegleitende archäologische Arbeiten vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die maschinellen Erdarbeiten des Oberbodenabtrags und der fachgerechten Wiederverfüllung im Bereich von VAM Flächen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
01.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Bietergemeinschaft MAX STREICHER - RÄDLINGER · Franz KASSECKER GmbH · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co KG

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).