AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=763535) · Abgerufen am 14.09.2026 07:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-298848-2025/

Bewachungsdienstleistung für die Bundespolizeiausbildungsstätte Bielefeld

Notice-ID: ted-298848-2025 · Procedure-ID: 228794e7-3c72-4830-91f2-a504aecfe15b

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
03.04.2025
Frist (Submission)
09.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79700000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5.687.825 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bewachungsdienstleistungen der Liegenschaft Bundespolizeiausbildungsstätte Bielefeld für die Bundespolizeiakademie Lübeck in Form der Besetzung des Wachgebäudes, der Durchführung von Streifengängen und der optionalen Absicherung von Sonderveranstaltungen. Während der Vertragslaufzeit sind ca. 184.072 Bewachungsstunden zu leisten. Leistungszeitraum: 01.07.2025 bis 30.06.2032 (inkl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).