AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/298892-2024) · Abgerufen am 02.08.2026 11:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-298892-2024/

Abnahme und Entsorgung von Speiseresten

Notice-ID: ted-298892-2024 · Procedure-ID: b4f758e1-91d6-4f79-8b68-fd580d2d1b8f

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Stammdaten

Auftraggeber
HWS GmbH Abteilung Einkauf
Veröffentlicht
22.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Entsorgung von Speiseresten (Abfallschlüssel gem. AVV 200108), die durch die HWS GmbH eingesammelt und zu einer vom Auftragnehmer benannten Entsorgungs-/oder Umladestation transportiert werden. Die HWS tauscht dort die mit Speiseresten gefüllten Behälter gegen zur Verfügung gestellte gereinigte und desinfizierte leere Behälter aus. Die Entsorgungs- bzw. Umladestation muss über die erforderlichen Genehmigungen und eine Wiegestation verfügen. Die Bieter können für die auf 1.100 - 1.300 Mg pro Jahr (also 2.200 - 2.600 Mg in der gesamten Vertragslaufzeit) geschätzten Mengen an Speiseresten ein Angebot, dass die Anlieferung an eine max. 15 km entfernte Entsorgungs-/oder Umladestation vorsieht, abgeben. Vertragszeitraum ist vom 01.01.2025 bis 31.12.2026. Die HWS kann ihrerseits den Vertrag einseitig um 2 Jahre bis zum 31.12.2028 verlängern. Diese Verlängerung muss dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.08.2026 schriftlich zugegangen sein. Die Anforderungen entnehmen Sie den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung und Vertragsabwicklung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BioCycling GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).