AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 07:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-300019-2025/

SJB25002 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünfte der Stadt Karlsruhe

Notice-ID: ted-300019-2025 · Procedure-ID: 9eecb774-7659-41fc-a9ea-2d45f4934ba7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
09.05.2025
Frist (Submission)
11.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39100000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens für Ihre Koordinierungsstelle Aussiedler und Flüchtlinge in Los 1 und für Ihre Fachstelle Wohnungssicherung Team W1 (Obdachlosen Rechtliche Unterbringung) in Los 2, die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen (Schränke, Tische, Stühle, Betten und Bettwäsche) für Geflüchtetenunterkünfte sowie Obdachlosenunterkünfte aus. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einrichtungsgegenstände von Geflüchtetenunterkünften und Obdachlosenunterkünften.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Ende
31.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe , Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).