AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 17:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-300136-2026/

Deutschland – Estricharbeiten – Verwaltungsgebäude Serenadenhof, Serenadenhof 1, 65549 Limburg

Notice-ID: ted-300136-2026 · Procedure-ID: 65d14033-db0d-44c0-b34b-cf98cf0c7af2

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg (EGW) plant die energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes Serenadenhof sowie die Aufstockung um ein Geschoss. Das Bestandsgebäude befindet sich in zentraler Innenstadtlage der Stadt Limburg a.d. Lahn, zwischen Rathaus, Stadthalle und der Tiefgarage der Stadthalle. Es verfügt über 6 Geschosse (EG-5.OG), misst ca. 24,00 x 24,00 m und wird fußläufig von der Rathaus abgewandten Seite (Serenadenhof über der Tiefgarage) erschlossen. Das ursprünglich 4-geschossige Gebäude wurde im Jahre 1972 errichtet und im Jahre 1992 mit einem 4. und 5.OG aufgestockt. Umfang der Arbeiten: Estricharbeiten Hauptmassen: ca. 335 m2 schw.Schnellzementestrich CT C25-F4 auf TS/WD h=80-110 mm, 2KN/m2 ca. 110 m2 schw.Schnellzementestrich CT C25-F4 auf TS/WD h=145-155 mm, 2KN/m2 ca. 75 m Beiarbeiten schw.Zementestrich in Wandstärke ca. 120 m Beiarbeiten schw.Zementestrich i.B. Wandaustausch ca. 38 m2 Zementestrich als Heizestrich CT C25-F4 h=70 mm ca. 400 m2 Calciumsulfatestrich als Heizestrich CA C25-F4 h=75 mm

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Plan Estrichbau

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).