AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 11:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-300157-2026/

Funktionale Erweiterung PIMS (Passenger Information Modul Subway)

Notice-ID: ted-300157-2026 · Procedure-ID: 82b0083a-112d-4769-84f9-99025d76e48f

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72261000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Nach der umfangreichen Implementierungs- und Entwicklungsphase zwischen Sept. 2022 und Dezember 2024 wurde das PIMS (Passenger Information Modul Subway) am 03.02.2025 produktiv gesetzt. Nach Inbetriebnahme wurden zusätzliche Anforderungen für Optimierungen und Weiterentwicklungen identifiziert. Diese betreffen Veränderungen im Bereich Frontend und Backend: • Erhöhung der Informationsbreite des Anzeiger-Systems DAISY, wie vollflächige Anzeigen statt bisheriger einzeiliger Informationen sowie Nutzung zusätzlicher Informationsinhalte • ELA-Ankündigung in Abhängigkeit zu Zugbewegungen über VGA (Visuell Gesteuerte Akustik) zur automatisierten Auslösung von Ansagen oder Musik • Features zur Verbesserung der Abbildung betrieblicher Prozesse in PIMS • die Ausspielung der Standardansagen als empathische Ansagen • weitere Entwicklungsstufen der Anbindung an die VDV 736 • Störungsfall Meldungen für die Züge über die vorhandene Vehicle-Interface-Schnittstelle

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
04.05.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 14.05.2026 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).